Achtung: Unlautere Haustür- und Telefonwerbung
Aus gegebenem Anlass möchten wir unsere Kundinnen und Kunden darauf hinweisen, dass bei anderen Energieversorgern derzeit wieder vermehrt Hinweise zu unlauterer Haustürwerbung eingegangen sind.
Dazu gilt es, folgende Punkte zu beachten:
Grundsätzlich ist die Werbung an der Haustür eine sehr verbreitete und zulässige Werbemethode, um Letztverbraucher von Strom oder Gas zu einem Versorgerwechsel zu bewegen.
Verboten ist Haustürwerbung allerdings, wenn die Werbeperson dabei etwas erklärt, das nicht der Wahrheit entspricht. Z. B. diese käme von der Stadtwerke Bogen GmbH, wäre in deren Auftrag unterwegs oder müsste den Zählerstand ablesen. Gleiches gilt für unlautere Telefonwerbung.
Was können Sie tun, um sich vor unlauterer Haustür- u. Telefonwerbung zu schützen?
- Lassen Sie sich den Namen des Versorgers sowie den Vor- u. Nachname der werbenden Person geben.
- Notieren Sie sich bei Telefonwerbung die Telefonnummer.
- Lassen Sie sich bei Haustürwerbung den Personalausweis zeigen.
- Mitarbeiter der Stadtwerke Bogen GmbH besitzen alle einen Dienstausweis mit Unterschrift der Geschäftsführung und des Mitarbeiters selbst. Lassen Sie sich diesen ebenfalls zeigen.
- Angaben zur Zählernummer, der eigenen Kontoverbindung und E-Mail-Adresse sollten grundsätzlich nicht gemacht werden, denn allein diese reicht aus, um einen Versorgerwechsel (ohne Zustimmung des Verbrauchers) durchzuführen!
- Die SWB GmbH wird am Telefon niemals nach Ihrer Zählernummer fragen, höchstens nach Ihrem Zählerstand, zum Abgleich mit den vorliegenden Daten.
- Schließen Sie keine Energielieferverträge an der Haustür oder am Telefon ab.
- Sagen Sie bei verdächtigen Anrufen nie „JA“ oder stimmen Sie Aussagen zu. Die SWB GmbH wird nie einen Vertrag am Telefon abschließen, der Abschluss Bedarf der Schriftform.
- Prüfen Sie in Ruhe, ob ein Versorgerwechsel tatsächlich zu geringeren Jahresenergiekosten führt.
Bedenken Sie auch immer, welche Vorteile die Energiebelieferung durch die Stadtwerke Bogen GmbH vor Ort hat. Nämlich, dass es persönliche Ansprechpartner gibt, die Ihnen jederzeit weiterhelfen, wenn es Probleme gibt.
Wie legen Sie Widerspruch ein, falls Sie einen solchen Vertrag unterschrieben haben?
- Innerhalb von 14 Tagen kann der Vertrag widerrufen werden.
- Der Widerruf sollte per E-Mail und per Einschreiben/Rückschein versandt werden.
Denn der Nachweis dafür, dass ein Vertrag rechtzeitig widerrufen wurde, liegt beim Letztverbraucher.
Gerne stellen wir Ihnen ein Formular für den Widerruf zur Verfügung und unterstützen Sie bei offen gebliebenen Fragen in unserem Kundenservice vor Ort in der Agendorfer Str. 19 in 94327 Bogen oder telefonisch unter 09422 / 505-443 weiter. Geben Sie uns bitte auch Bescheid, falls Ihnen bereits solche Fälle im Raum Bogen und Umgebung bekannt sind.