Abschlagsänderung
Wichtige Hinweise
Bitte geben Sie nur glatte Eurobeträge ein!
Bitte geben Sie bei einer gewünschten Absenkung des Abschlagsbetrags unbedingt einen Grund für
die Änderung an (z. B. Verringerung der Personen / Leerstand etc.).
Der neue Abschlagsbetrag wird erst durch eine schriftliche Bestätigung durch die Stadtwerke
Bogen GmbH gültig, die wir Ihnen umgehend zusenden.
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